Arbeitssicherheit

Ihr Komplett-Paket: Schulungen und Arbeitssicherheit


Arbeitssicherheit begleitet uns in allen unseren Schulungsangeboten und darüber hinaus - profitieren Sie von unserer Erfahrung !

Arbeitssicherheit

Wir übernehmen die Beratung und Schulung im Bereich Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Bei uns erhalten Sie eine kompetente Rund-um-Betreuung.

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Gefahrgut

Sie brauchen Beratung in Gefahrgut fragen oder müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen? Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Gefahrgut. Sprechen Sie uns an!

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Brandschutz

Sie benötigen fachkundige Beratung im Bereich Brandschutz? Wir sind Ihr Partner!

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UVV-Prüfungen

UVV-Prüfungen sind eine Herausforderung. Man muss den Überblick über die Fälligkeiten behalten und hat mehrere Dienstleister, die Prüfungen durchführen. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand. Vertrauen Sie uns!

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Beratung zum Arbeitsschutz & sicherheitstechnische Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)


Die Arbeitswelt wandelt sich kontinuierlich aufgrund der rasanten technischen Entwicklung. Durch diesen Wandel sind die Beschäftigten immer neuen Gefahrenquellen ausgesetzt. Aufgrund der Herausforderungen wird eine gute Betreuung durch kompetente Sicherheitsfachkräfte, die über Praxis verfügen, immer wichtiger. Als Unternehmer sollten Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und die Arbeitssicherheit einer gut ausgebildeten Fachkraft für Arbeitssicherheit überlassen. Da kommen wir ins Spiel! Wir legen in all unseren Schulungen großen Wert auf die Vermittlung von Arbeitssicherheitsaspekten. Mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit Thomas Thüringer ergänzen wir unser Angebot mit dem großen Thema Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz.

Unsere Leistungen

  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Betriebliches Gefahrstoffmanagement​​
  • Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen
  • Unterweisungen / Schulungen der Mitarbeiter, Führungskräfte und Unternehmensleitung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Optimierung der Sicherheit im Unternehmen
  • Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
  • ​Sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV V2
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)​​​​
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Durchführung von Arbeitsplatzmessungen (Lärm, Beleuchtung, Luftfeuchtigkeit / -geschwindigkeit)
  • Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen​



Sie wollen mehr erfahren? Wir beraten Sie gerne!

Gefahrgut - Beratung und Schulung

Alle Gewerbetreibenden, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen in irgendeiner Form beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Sie haben Fragen zu Gefahrgut-Themen, wir beraten Sie gerne.



  • Hintergrund

    Bei bestimmten Tätigkeiten ist der Umgang mit Gefahrgut unvermeidbar. Da hiervon eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen kann, ist es umso wichtiger, umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Verkehrsträgern beteiligt sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich hierbei auf Straßenfahrzeuge.

    Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes,

    • dessen Tätigkeiten sich auf freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraße, See oder in der Luft beschränken oder auf Beförderungen in kleinen Mengen beziehen.
    • wenn sie in einem Kalenderjahr an der Beförderung von nicht mehr als 50 Tonnen (netto) gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben beteiligt sind (bei radioaktiven Stoffen nur der UN-Nummern 2908 bis 2911).
    • die lediglich Verpackungen, Großpackmittel (IBC) oder Tanks nach Baumustern herstellen, soweit sie nicht in anderen Funktionen bei der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen beteiligt und ihnen nach den jeweils geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind.
    • die gefährliche Güter lediglich empfangen.
    • wenn sie ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen (netto) pro Kalenderjahr beteiligt sind (ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorien 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR oder Unterabschnitt 1.1.3.1 RID).

  • Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter?
    • Überwachung der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften
    • Unverzügliches Anzeigen von Mängeln/Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen könnten
    • Beratung des Unternehmens in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung
    • Erstellung eines Gefahrgutberichtes mit allen nötigen Angaben (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres)
    • Schriftliche Aufzeichnungen über durchgeführte Kontrollen und Überwachungen
    • Im Falle eines schweren Unfalls: Erstellung eines Unfallberichts
    • Schulung und Unterweisung des Personals (schriftliche Aufzeichnung)

    Die Aufzeichnungen des Gefahrgutbeauftragten müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Sie sind der zuständigen Überwachungsbehörde auf Verlangen in Schriftform zur Prüfung vorzulegen.


  • Was muss der Unternehmer beachten?

    Der Unternehmer/Firmeninhaber muss dafür sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte

    • vor seiner Bestellung im Besitz eines gültigen und auf die Tätigkeiten des Unternehmens/Betriebes abgestellten Schulungsnachweises ist
    • alle zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit erforderlichen sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen erhält, soweit sie die Beförderung gefährlicher Güter betreffen
    • die notwendigen Mittel zur Aufgabenwahrnehmung erhält
    • jederzeit seine Vorschläge und Bedenken unmittelbar der entscheidenden Stelle im Unternehmen oder Betrieb vortragen kann
    • zu vorgesehenen Vorschlägen auf Änderung oder Anträgen auf Abweichungen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter Stellung nehmen kann
    • alle Aufgaben, die ihm übertragen worden sind, ordnungsgemäß erfüllen kann

Brandschutz - Beratung und Schulung


Damit Sie als Unternehmer Ihre Pflichten im Brandschutz verantwortungsvoll und nachhaltig erfüllen können, benötigen Sie eine fachkundige Beratung in Fragen des Brandschutzes. Diese Beratung muss eine fundierte Grundlage für die Entscheidungen der Unternehmens- und Betriebsführung bieten.

In Abhängigkeit von den in der Risikoanalyse aufgezeigten Gefährdungen kann die Bestellung eines oder mehrerer Brandschutzbeauftragter erforderlich werden. Grundsätzlich kann in jedem Objekt bzw. Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.

  • Wann ist ein Brandschutzbeauftragter notwendig?

    Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich

    • für bestimmte Arbeitsstätten aus §10 (2) des ArbSchG
    • aus bestimmten Sonderbauvorschriften oder
    • über zusätzliche Anforderungen der Genehmigungsbehörden im Baugenehmigungsverfahren

  • Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten

    Der Brandschutzbeauftragte ist für den Bereich des betrieblich-organisatorischen Brandschutz zuständig und berät Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeiter in brandschutzrelevanten Fragen.

    Die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten werden in der DGUV Information 205-003 beschrieben.


  • Unsere Leistungen
    • Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des Brandschutzes
    • Durchführung von Brandschutzbegehungen
    • Erstellung von Brandschutzberichten zu den durchgeführten Begehungen
    • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung
    • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
    • Beratung zur Gestaltung von Arbeitsverfahren und zum Einsatz von Arbeitsstoffen
    • Unterweisen von Personal, z. B. von Brandschutzhelfern
    • Ausbildung von Brandschutzhelfern

UVV-Prüfungen


Für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind regelmäßige Prüfungen wesentlich, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig zu erkennen.

Arbeitsmittel müssen geprüft werden. Dies sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden (z. B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschine etc.). Dazu gehören auch Elektroinstallation, Heizungs- und Klimatechnik, Rolltore usw., soweit sie zur Arbeit benötigt (benutzt) werden.

  • Hintergrund

    Prüfzeitpunkte für Arbeitsmittel, bei denen die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt sind:

    • vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Montage,
    • wenn das Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist, die zu gefährlichen Situationen führen können,
    • nach den in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Fristen,
    • nach außergewöhnlichen Ereignissen, die schädigende Einflüsse auf die Sicherheit haben können, sowie
    • nach Unfällen, Veränderungen, längere Nichtbenutzung oder Naturereignisse

    Arten der Prüfung von Arbeitsmittel sind:

    • Sichtkontrolle (hier i.d.R täglich oder vor jeder Benutzung),
    • Funktionskontrolle, sowie
    • technische Prüfung

  • Prüfungsumfang und Zeitintervall

    Prüfungsumfang und Zeitintervall für die Prüfungen können sehr unterschiedlich sein. Es ist auch möglich, dass für ein Arbeitsmittel mehrere Prüfungen mit unterschiedlichen Prüfumfängen im Zeitablauf der Benutzung durchgeführt werden müssen. 

    Regelmäßige Prüfungen erfolgen durch „zur Prüfung befähigte Personen“. Diese verfügen durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse für die vorgesehene Sicherheitsüberprüfung von Arbeitsmitteln. 

    Dies können z. B. für Flurförderzeuge oder Rolltore Servicemitarbeiter des Herstellers, oder für Elektroinstallationen der ortsansässige Elektriker oder die eigene Elektrofachkraft sein. 



  • Unsere Leistungen
    • Rolltore nach DGUV Information 208-022
    • Flurförderzeuge nach DGUV Grundsatz 308-001
    • Prüfung von Regalen nach DGUV Regel 108-007
    • Prüfung von Laderampen nach DGUV Regel 108-006
    • Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198
    • Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-002

Wir bieten Ihnen das Rund-um-Sorglos-Paket in Bereich Arbeitssicherheit!

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein für Sie zugeschnittenes Arbeitsschutzkonzept. 

Unsere Stärke ist es, Sie optimal zu beraten. Wir sind immer sehr gut und aktuell geschult. Sie können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und sich auf unsere kompetente Beratung verlassen. Mit unserem Portfolio sind Sie von der Mitarbeiterschulung bis hin zur UVV-Prüfung in guten Händen! Wir überzeugen Sie gerne! 

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