Arbeitssicherheit begleitet uns in allen unseren Schulungsangeboten und darüber hinaus - profitieren Sie von unserer Erfahrung !
Wir übernehmen die Beratung und Schulung im Bereich Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Bei uns erhalten Sie eine kompetente Rund-um-Betreuung.
Sie brauchen Beratung in Gefahrgut fragen oder müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen? Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Gefahrgut. Sprechen Sie uns an!
Sie benötigen fachkundige Beratung im Bereich Brandschutz? Wir sind Ihr Partner!
UVV-Prüfungen sind eine Herausforderung. Man muss den Überblick über die Fälligkeiten behalten und hat mehrere Dienstleister, die Prüfungen durchführen. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand. Vertrauen Sie uns!
Die Arbeitswelt wandelt sich kontinuierlich aufgrund der rasanten technischen Entwicklung. Durch diesen Wandel sind die Beschäftigten immer neuen Gefahrenquellen ausgesetzt. Aufgrund der Herausforderungen wird eine gute Betreuung durch kompetente Sicherheitsfachkräfte, die über Praxis verfügen, immer wichtiger. Als Unternehmer sollten Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und die Arbeitssicherheit einer gut ausgebildeten Fachkraft für Arbeitssicherheit überlassen. Da kommen wir ins Spiel! Wir legen in all unseren Schulungen großen Wert auf die Vermittlung von Arbeitssicherheitsaspekten. Mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit Thomas Thüringer ergänzen wir unser Angebot mit dem großen Thema Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz.
Sie wollen mehr erfahren? Wir beraten Sie gerne!
Alle Gewerbetreibenden, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen in irgendeiner Form beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Sie haben Fragen zu Gefahrgut-Themen, wir beraten Sie gerne.
Bei bestimmten Tätigkeiten ist der Umgang mit Gefahrgut unvermeidbar. Da hiervon eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen kann, ist es umso wichtiger, umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Verkehrsträgern beteiligt sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich hierbei auf Straßenfahrzeuge.
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes,
Die Aufzeichnungen des Gefahrgutbeauftragten müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Sie sind der zuständigen Überwachungsbehörde auf Verlangen in Schriftform zur Prüfung vorzulegen.
Der Unternehmer/Firmeninhaber muss dafür sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte
Damit Sie als Unternehmer Ihre Pflichten im Brandschutz verantwortungsvoll und nachhaltig erfüllen können, benötigen Sie eine fachkundige Beratung in Fragen des Brandschutzes. Diese Beratung muss eine fundierte Grundlage für die Entscheidungen der Unternehmens- und Betriebsführung bieten.
In Abhängigkeit von den in der Risikoanalyse aufgezeigten Gefährdungen kann die Bestellung eines oder mehrerer Brandschutzbeauftragter erforderlich werden. Grundsätzlich kann in jedem Objekt bzw. Unternehmen ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich
Der Brandschutzbeauftragte ist für den Bereich des betrieblich-organisatorischen Brandschutz zuständig und berät Geschäftsführung, Führungskräfte und Mitarbeiter in brandschutzrelevanten Fragen.
Die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten werden in der DGUV Information 205-003 beschrieben.
Für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind regelmäßige Prüfungen wesentlich, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig zu erkennen.
Arbeitsmittel müssen geprüft werden. Dies sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden (z. B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschine etc.). Dazu gehören auch Elektroinstallation, Heizungs- und Klimatechnik, Rolltore usw., soweit sie zur Arbeit benötigt (benutzt) werden.
Prüfzeitpunkte für Arbeitsmittel, bei denen die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt sind:
Arten der Prüfung von Arbeitsmittel sind:
Prüfungsumfang und Zeitintervall für die Prüfungen können sehr unterschiedlich sein. Es ist auch möglich, dass für ein Arbeitsmittel mehrere Prüfungen mit unterschiedlichen Prüfumfängen im Zeitablauf der Benutzung durchgeführt werden müssen.
Regelmäßige Prüfungen erfolgen durch „zur Prüfung befähigte Personen“. Diese verfügen durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse für die vorgesehene Sicherheitsüberprüfung von Arbeitsmitteln.
Dies können z. B. für Flurförderzeuge oder Rolltore Servicemitarbeiter des Herstellers, oder für Elektroinstallationen der ortsansässige Elektriker oder die eigene Elektrofachkraft sein.
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein für Sie zugeschnittenes Arbeitsschutzkonzept.
Unsere Stärke ist es, Sie optimal zu beraten. Wir sind immer sehr gut und aktuell geschult. Sie können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und sich auf unsere kompetente Beratung verlassen. Mit unserem Portfolio sind Sie von der Mitarbeiterschulung bis hin zur UVV-Prüfung in guten Händen! Wir überzeugen Sie gerne!