Mit unserem topmodernen Fuhrpark ERFOLG ERFAHREN!
In unserer Fahrschule stehen Ihnen 150 PS in der Klasse B oder 450 PS in der Klasse C als Fahrschulfahrzeug zur Verfügung!
Mit dem LKW-Führerschein können Sie bei uns die
Beschleunigte Grundqualifikation gemäss BKrFQV absolvieren.
Wir bieten intensive Ausbildung in Wochenkursen!
Wir unterrichten seit vielen Jahren erfolgreich Fahrschüler und bereiten Sie mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld auf die theoretische und praktische Prüfung vor.
Unsere Fahrlehrer machen Sie mit vielen typischen Fahrsituationen vertraut und geben Ihnen das notwendige Wissen.
Egal ob als zukünftiger Motorrad-, PKW-, LKW- oder Bus-Fahrer.
Das benötigen Sie zur Erlangung des Prüfauftrages beim TÜV:
Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grund- und Zusatzstoff, den jeder Fahrschüler/in lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über Ihre einzelnen Ausbildungsschritte. Von der Grundstufe über die Sonderfahrten bis zur Reifestufe können Sie so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen.
Für die Ausbildungsfahrten der Grund-und Reifestufe ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
In der Ausbildungsstufe Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
Solo:
Zug:
Solo:
Zug:
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 oder A2, reduzieren sich die Sonderfahrten für größere Motorräder um 6 Doppelstunden
Vorbesitz Klasse B weniger als zwei Jahre:
Vorbesitz Klasse B mehr als zwei Jahre:
Vorbesitz Klasse C weniger als zwei Jahre:
14 Übungsstunden à 45 Minuten
16 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
8 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
6 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Vorbesitz Klasse C mehr als zwei Jahre:
7 Übungsstunden à 45 Minuten
8 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Der Besitz des LKW- oder Bus Führerscheins ist nicht ausreichend um im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr als Fahrer tätig zu sein.
Alle Personen, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, oder CE und D1, D1E, D oder DE erlangen und diese gewerblich für die Güter- oder Personenbeförderung nutzen wollen, müssen eine zusätzliche Grundqualifikation bestehen.
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwendung der Vorschriften
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung Logistik
4. Perfektionsfahrten
Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Kenntnisse aus der Führerscheinausbildung sollte jedoch vorhanden sein.
Die beschleunigte Grundqualifikation darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) abglegt werden. Diese gilt dann auch ab dem 21. Lebensjahr bei Ablegen der Klasse C, CE.
Die beschleunigte Grundqualifikation der Klassse D darf frühestens ab dem 21. Lebensjahr abglegt werden.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung.
gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren (siehe Module)